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ELSTER: elektronische Übermittlung der Anlage EÜR endlich möglich 27.04.2010 Selbstständige, die eine Einnahmenüberschussrechnung mit der Anlage EÜR abgeben mussten, waren bisher von der elketronischen Abgabe ihrer Steuererklärung ausgeschlossen. Dieses Manko ist jetzt behoben.
Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz nämlich mitteilte, enthält die ELSTER-Software-Version 11.4 nun auch eine Einnahmen-Überschussrechnung, die sogenannte Anlage EÜR (Oberfinanzdirektion Koblenz, Pressemitteilung v. 26. April 2010). Selbstständige Einnahmenüberschussrechner profitieren jetzt also auch von der Möglichkeit, ihre komplette Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln zu können. Das Formular EÜR ist jedoch nur dann Pflicht, wenn die Betriebseinnahmen eines Selbstständigen mehr als 17.500 Euro betragen.
Liegen die Einnahmen dagegen unter 17.500 Euro im Jahr, kann die Steuererklärung ohne Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die formlose Gewinnermittlung auf einem Extrablatt mit Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben muss auf dem Postweg nachgereicht werden.
Tipp: Die aktuelle Version der ELSTER-Software in der Version 11.4 mit der Einnahmen-Überschussrechnung ist ab sofort unter elster.de als kostenloser Download abrufbar.
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung |